Kinderrechte2030

Abb1: 3 Globale Nachhaltigkeitsziele als strategisches Rahmen für BGF2030-Kindergasrtenkonzept

Wie kann das Kinderrecht auf Wohlsein im Kindergarten durch die betriebliche Gesundheitsförderung2030 unterstützt werden?

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Abb. SDG3+15+4+17 Projekt SprachenWeb2030: Let´s Brick!“ zum Europäischen Tag der Sprachen 2019

Die regeltreue Praxis der Kinderrechte ist am 20. November in diesem 30. Jubiläumsjahr der UN-Kinderrechtskonvention ein Thema, die in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wird.

Im Jahr 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz die UN-Kinderrechtskonvention, an der UNO Generalversammlung am Hauptplatz der Vereinten Nationen (UN) in New York zur Unterzeichnung aufgelegt und angenommen. Damit wurde auch ein kinderspezifischer, rechtlicher Rahmen entwickelt, zu welchem weltweit bereits durch zahlreiche Projekte, bildungspolitische Maßnahmen, Initiativen und diverse Aktionen zur Umsetzung dieser Rechte und somit zur Entwicklung einer kindergerechten, gewaltfreien, fürsorglichen, solidarischen und friedensstiftenden Bildungs- und Beziehungskultur beigetragen wird. Der Originaltext der Kinderrechtskonvention beinhaltet 54 Artikel. Die UNICEF als Kinderrechtsorganisation der Vereinten Nationen (UNO), fasst die Konvention in zehn Grundrechte zusammen.

In Österreich sind für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und für die Gestaltung einer kinderfreundlichen Gesellschaft zahlreiche Politikfelder und institutionelle Ebenen verantwortlich: Bund, Länder, Gemeinden. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat bei diesem Prozess einerseits die Aufgabe, die Kinderrechtspolitik der Bundesregierung zu koordinieren, und andererseits übernimmt es wesentliche Aspekte für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention, wie etwa Familienförderung, Prävention von und Maßnahmen gegen Gewalt. Mit der Verankerung der zentralen Grundprinzipien der Konvention, wonach das Kindeswohl vorrangiger Erwägungsgrund ist (Art. 1) und die Meinung des Kindes berücksichtigt werden muss (Art. 4), soll gewährleistet sein, dass die Rechte der Kinder eingehalten werden.

Bildungseinrichtungen spielen eine entscheidende Rolle dabei. Im Kindergarten, werden die Rechte der Kinder in der Anerkennung ihrer Bedürfnisse gewährleistet. Durch die Entwicklung von gemeinsamen Vereinbarungen werden die Rechte, die für alle Kinder gleichermaßen gelten, geregelt. Die UN-Kinderrechtskonvention ist eine wesentliche gedankliche Stütze bei der Entwicklung von pädagogischen Konzepten und einer gelebten regeltreuen Praxis der Kinderrechte.

Die Kindergartengruppen in Österreich setzen sich aus ca. 12 – 25 Kinder im Alter von 2,5-6 Jahren zusammen. Damit das Wohlsein der Gemeinschaft und jedes einzelnen Kindes sowie das Wohlsein des Kindergartenpersonals gesichert werden kann, bedarf es zunächst der Herstellung von passenden räumlichen Strukturen, Einrichtung und vor allem Entwicklung von Teamarbeit, gegenseitigem Respekt und Vertrauen. Der Kindergarten als Betrieb bedarf somit Fördermaßnahmen, welche das Wohlsein auf allen Ebenen unterstützen, angefangen von räumlichen Begebenheiten, welche auch das soziale Klima beeinflussen, bis zur Optimierung von Arbeitsbedingungen von den im Kindergarten tätigen Personen und darüber hinaus.

Welche Möglichkeiten sind vorhanden und welche Maßnahmen können diesbezüglich unternommen werden?

In den letzten Jahren wurde in Österreich in allen Bundesländern die moderne Unternehmensstrategie Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) eingeführt. Diese Strategie umfasst alle gemeinsamen Massnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Das gemeinsame Verständnis der BGF auf europäischer Ebene wurde in der Luxemburger Deklaration formuliert. Es sind konkrete Unterstützungsleistungen für Betriebe angeboten, die ein BGF-Projekt planen. Das Österreichische Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung (ÖNBGF) mit seinen regionalen Servicestellen berät Unternehmen bei der Planung und Umsetzung bzw. unterstützt bei der Durchführung von Maßnahmen. BGF-Projekte werden vom Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) gefördert.

BGF-Projekte für Kindergärten

In den letzten 27 Jahren konnte ich in meiner Tätigkeit im elementaren Bildungsbereich in NÖ beobachten, mit welchen Herausforderungen die Kinder und das Personal täglich konfrontiert sind und welche Hürden überwunden werden müssen, damit das Wohlsein gesichert ist.

Belastungen entstehen meistens im akustischen und im ergonomischen Bereich. Optimierungsbedarf besteht im Bereich der Organisation und Kommunikation, in der Planung und Entwicklung von zeitlichen und funktionellen Räumen für Team- und Familiengesprächen und Mikropausen zur Entspannung. Kulturelle Vielfalt in Kindergruppen spielt zudem eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, das Wohlsein für alle Kinder zu sichern, denn oft fehlt die sprachliche Verständigungsmöglichkeit mit Kindern und deren Familien. Hier sind interkulturelle PädagogInnen und SprachassistentInnen im Einsatz, und auch Kinder helfen einander.

Gesundheit in Kindergärten wird mittels Bildungspartnerschaften und spartenübergreifenden Kooperationen unterstützt. Beispielsweise wird in der Zusammenarbeit mit der erfolgreichen Initiative „Tut gut“ aus NÖ das Projekt Apollonia zur Zahngesundheitserziehung umgesetzt. In Zusammenarbeit mit Kulturbetrieben, FreizeitspädagogInnen, LogopädInnen und ErgotherapeutInnen werden zusätzliche und spezielle Bildungsangebote genützt.

Damit das Wohlsein der Kinder gesichert werden kann, bedarf es auch Bedingungen für das Wohlsein des Kindergartenpersonals, das dafür sorgt, dass es den Kindern gut geht. Zum Gelingen kann ein BGF-Projekt helfen, indem die Stärkung individueller Ressourcen und das Schaffen von Gestaltungsspielräumen auf struktureller und auf sozialer Ebene professionell begleitet wird.

Kohärenz2030

An das Wohlsein von Kindern, Erwachsenen und unseres Planeten wurde in der Agenda2030 der Vereinten Nationen gedacht. Im September 2015 wurden an der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (SDG´s) für das Jahr 2030 verabschiedet. Alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen unterzeichneten die UN-Agenda 2030 und verpflichteten sich damit in einem gemeinsamen  Werterahmen zur Verwirklichung der Ziele als gemeinsame Vision.  Das Globale Ziel (SDG) Nr.3 besagt, dass gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleistet und ihr Wohlergehen gefördert werden soll.. Mit dem Ziel SDG Nr.4 soll die hochwertige Bildung für alle ermöglicht werden, durch die Gewährleistung von inklusiver, gerechter und hochwertiger Bildung und die Möglichkeiten der Förderung des lebenslangen Lernens für alle. Mittels spartenübergreifender Partnerschaften (SDG17) kann es besser gelingen, diese Ziele zu verwirklichen bzw. der Vision näher zu kommen.

Mit dem Ministerratsbeschluss vom 12. Jänner 2016 wurden in Österreich alle Bundesministerien zur kohärenten Umsetzung der „Agenda 2030″ beauftragt. Auch die UNESCO- Nationalstellen bieten umfassende Informationen zu SDGs, allgemein und länderspezifisch. Auf der Homepage des Klimabündnises Österreich sind auch Bildungsangebote für Schulen und Kindergärten aufgelistet. Auf der Webseite Fonds Gesundes Österreich sind Projektförder-Calls und Weiterbildungsangebote zu finden.

Im Rahmen der Gesundheitsförderung Öffentlicher Dienst fördert die BVA die Gesundheit der Kindergartenleiterinnen und -leiter, Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen sowie Kindergartenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter am Arbeitsplatz Kindergarten. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Kindergartenteam den Arbeitsplatz gesund zu gestalten.

Ein BGF2030-Konzept für Kindergärten erstelle ich während meines Fernstudiums an der AMC Wirtschaftsakademie. Der Zeitraum, den ich in der Bildungskarenz beim „Distance learning“ verbringe, ermöglicht mir eine intensive Reflexionsarbeit über meine langjährige Praxis und die Möglichkeit, eine Entwicklung zu unterstützen, von der ich auch durch das aktuelle Studium überzeugt bin.

Kindeswohl ist ein Kinderrecht und es liegt in unserer Verantwortung als Erwachsene, die Bedingungen dafür zu schaffen. Bereits in den Jahren 1998-2000 verfasste ich zum Studiumsabschluss eine Thesis zum Thema „Kinderrechte, Kinderbedürfnisse in Bildungseinrichtungen“. Heute sehe ich genauso die Notwendigkeit, diese Thematik im Kontext aktueller Diskurse und der gegenwärtigen Lage der Kinderrechte durch die Verbindung zu betriebliche Gesundheitsförderungsprojekte, damit das Wohlsein auf allen Ebenen und Strukturen unterstützt wird.

Tatjana Christelabuer MA

https://www.tatjana-christelbauer.com

(Praxisblogbeitrag)

abb. Talk sessions mit Tatjana _Christelbaiuer in NÖ Kindergärten 2Kinderrechte,Kinderbedürfnisse, Wohlsein“

Veröffentlicht von tatjanachristelbauer

art_science practitioner, working on the interface of dance, fine arts, and cognitive humanities, guided by interests in devoted life practices, relational aspects in symbolical interactions, simplicity as a virtue in mastering complex life arts, always finding the link and creating opportunities for encounters, for being with, within ... in diverse contexts, forms of expressions, spaces and landscapes

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